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   BPatG, 21.03.2013 - 10 Ni 14/11 (EP)   

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https://dejure.org/2013,12180
BPatG, 21.03.2013 - 10 Ni 14/11 (EP) (https://dejure.org/2013,12180)
BPatG, Entscheidung vom 21.03.2013 - 10 Ni 14/11 (EP) (https://dejure.org/2013,12180)
BPatG, Entscheidung vom 21. März 2013 - 10 Ni 14/11 (EP) (https://dejure.org/2013,12180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 2 PatG, § 83 Abs 4 PatG
    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • rewis.io

    Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren - "Stütze mit abnehmbaren Stützenkopf (EU-Patent)" - Verspätung bei neuen Ausführungen zur fehlenden Ausführbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BPatG, 21.03.2013 - 10 Ni 14/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Patentinhaberin im Nichtigkeitsverfahren das Streitverfahren im Umfang des Angriffs auch ausschließlich beschränkt verteidigen mit der Folge, dass das insoweit nicht mehr verteidigte Patent ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist, da eine sachliche Überprüfung nur im Rahmen der von den Streitparteien gesetzten Grenzen zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - elektrisches Modul; BPatG, Urteil vom 29. April 2008 - 3 Ni 48/06, GRUR 2009, 46, 49 - Ionenaustauschverfahren).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 21.03.2013 - 10 Ni 14/11
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Patentinhaberin im Nichtigkeitsverfahren das Streitverfahren im Umfang des Angriffs auch ausschließlich beschränkt verteidigen mit der Folge, dass das insoweit nicht mehr verteidigte Patent ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären ist, da eine sachliche Überprüfung nur im Rahmen der von den Streitparteien gesetzten Grenzen zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - elektrisches Modul; BPatG, Urteil vom 29. April 2008 - 3 Ni 48/06, GRUR 2009, 46, 49 - Ionenaustauschverfahren).
  • BPatG, 25.04.2012 - 5 Ni 28/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Wiedergabeschutzverfahren" - zur

    Auszug aus BPatG, 21.03.2013 - 10 Ni 14/11
    Nach der Gesetzesbegründung kommt eine Zurückweisung als verspätet jedoch auch und dann erst recht in Betracht, wenn erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung selbst ein neuer Gesichtspunkt eingeführt werden soll (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, BlPMZ 2009, 307, 315; BPatG, Urteil vom 25. April 2012 - 5 Ni 28/10 (EP), BPatGE 53, 40, 43 - Wiedergabeschutzverfahren).
  • BPatG, 15.11.2011 - 3 Ni 27/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - mangelnde erfinderische Tätigkeit -

    Auszug aus BPatG, 21.03.2013 - 10 Ni 14/11
    Kann das an sich verspätete Vorbringen dagegen noch ohne weiteres in die mündliche Verhandlung einbezogen werden, ohne dass es zu einer Verfahrensverzögerung kommt, liegen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung nach § 83 Abs. 4 PatG nicht vor (BPatG, Urteil vom 15. November 2011 - 3 Ni 27/10 (EU)).
  • BPatG, 19.10.2023 - 7 Ni 15/21
    Nach der Gesetzesbegründung kommt eine Zurückweisung als verspätet jedoch auch und dann erst recht in Betracht, wenn erstmals im Termin zur mündlichen Verhandlung selbst ein neuer Gesichtspunkt eingeführt wird (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts, BlPMZ 2009, 307, 315; BPatG, Urteil vom 25. April 2012 - 5 Ni 28/10 (EP), BPatGE 53, 40, 43 - Wiedergabeschutzverfahren; Urteil vom 21. März 2013 - 10 Ni 14/11 (EP)).

    2.3 Das an sich verspätete Vorbringen konnte nicht ohne weiteres in die mündliche Verhandlung einbezogen werden, so dass eine Verfahrensverzögerung ausgeschlossen wäre (vgl. BPatG, Urteil vom 21. März 2013 - 10 Ni 14/11 (EP) -, Rn. 41, juris; Urteil vom 14. März 2019 - 2 Ni 23/17 (EP) -, Rn. 137, juris).

  • BPatG, 12.11.2013 - 4 Ni 53/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Entsprechend war auch von der Beklagten, die geltend gemacht hatte, eine unzulässige Erweiterung liege nicht vor und die dem neuen Angriff der Klägerin auch im Hinblick auf eine Verspätung entgegengetreten war, nicht zu verlangen, dass sie in der mündlichen Verhandlung zu dem neuen Angriff abschließend Stellung nehmen und ihre Verteidigung des Streitpatents hierauf einrichten musste (vgl. auch BPatG, Urt. v. 29.11.2012 - 2 Ni 7/11 (EP); Urt. v. 21.3.2013 - 10 Ni 14/11 (EP); Urt. v. 13.12.2012 - 10 Ni 6/11).
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